Für Verarbeiter von ELAPRO
Materialgarantie für zusätzlichen Schutz
Materialgarantie für ELAPRO 1k-SIL und ELAPRO 1k-CRYL
Zuverlässige und schnelle Regulierung im Schadensfall
Für ELAPRO 1k-SIL und ELAPRO 1k-CRYL hat die ELAPRO GmbH & Co. KG beim Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) eine Materialgarantie hinterlegt. Sie gilt für Innungsbetriebe des Dachdeckerhandwerks und umfasst eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie.
Treten innerhalb von sechs Jahren nach Auslieferung unserer Produkte Mängel an den Flüssigabdichtungen auf, die nicht auf Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, erstatten wir dem Dachdecker entstandene Kosten für das Ersatzmaterial, die baustellenüblichen Arbeitskosten sowie ggf. notwendige Gerüstkosten für die Nachbesserung. Voraussetzung für die rechtsverbindliche Garantie ist der Nachweis einer fachregel- und herstellergerechten Verarbeitung durch den verarbeitenden Betrieb.
Mit der Hinterlegung der Materialgarantie beim ZVDH ist es uns im materialbedingten Schadensfall möglich, das wirtschaftliche Risiko der Innungsbetriebe zu senken und dem Betrieb, wie auch dem Endkunden eine zuverlässige und schnelle Schadensregulierung zu ermöglichen. Ein zusätzlicher Schutz, der deutlich über die gesetzlichen Rechte hinausgeht.
Quellenangabe: ZVDH | https://dachdecker.org/betriebsinhaber/leistungen-der-berufsorganisation/der-zvdh/ | Stand: 26.09.2026
